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UNBEGRENZTE MÖGLICHKEITEN
Erstklassiges Baupersonal und -ausrüstung
für Bauprojekte in d / a / ch
ÜBER UNS

Präzise. Schnell. Zuverlässig.

Präzise. Schnell. Zuverlässig.

Als branchenunabhängiger Vermittler von Unternehmen und selbständigen Arbeitskräften für das Baugewerbe verfügen wir über langjährige Erfahrung in allen relevanten Bereichen der Gebäudekonstruktion und des Gebäudemanagements.

Auf dieser Basis haben wir europaweit gezielt Netzwerke aufgebaut, von denen unsere Auftraggeber Tag für Tag vor Ort profitieren.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
FAQ
Fragen und Antworten
Ist OK eine Arbeitsagentur für Handwerker?
OK ist keine Arbeitsagentur. Aufträge werden ausschließlich an ein über viele Jahre gewachsenes partnerschaftliches Netzwerk aus Einzelunternehmen, Handwerks- und Baubetrieben vermittelt.
Wer sind die Auftraggeber?
Private Bauherren, Haus- und Wohnungsbesitzer, Grundstücksgesellschaften, Projektgesellschaften, Bauunternehmen, Generalunternehmer, Stadtverwaltungen, Hausverwaltungen und Betreibergesellschaften von Kaufhäusern und Einkaufszentren.
Welchen Vorteil haben die Auftraggeber mit OK?
GU, Bauherren, Eigentümer und Hausverwaltungen profitieren u.a. wie folgt:
• Monteure und Fachkräfte für quasi alle Baueinsatzbereiche
• Flexible Einsatzzeiten – 24/7
• Schnelle Einarbeitung in die Projekte
• Hohe Mobilität
• Keine Lohn-Nebenkosten
Worin liegt der Vorteil für Handwerksunternehmen mit OK?
Die Betriebe können sich konsequent auf die Bauausführung konzentrieren. Akquisition, Projektkalkulation, Vertragsvorbereitung, baukaufmännische Begleitung, Abrechnungen, Kontoführungen, Überweisungen etc. werden vom OK-Organisationsbüro übernommen.
Wo sind die Baustellen?
Überwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch im europäischen Ausland – z.B. in Dänemark, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Portugal.
Wie erfolgt die Abrechnung bei OK?
Grundlage ist das Aufmaß der Baustelle oder der generelle Auftragsumfang. Rechnungslegung erfolgt über OK. Der Zahlungsverkehr wird über einen unabhängigen deutschen Rechtsanwalt in Treuhandfunktion abgewickelt. Die Rechnungslegung erfolgt alle 14 Tage, Zahlungsziel ist nach VOB 2 bis 3 Wochen.
Wie geht OK mit Außenständen und Forderungsausfällen um?
Aufgrund eines smarten Abrechnungswesens kommt es erfahrungsgemäß nicht zu langfristigen Außenständen. OK fakturiert alle verhandelten Bau- und Handwerkskosten und zahlt den jeweiligen Handwerksbetrieb vollständig aus, wenn die Handwerksleistung auftragsgerecht und nachweislich sorgfältig erbracht ist. Dies schützt sowohl den Auftraggeber als auch den Handwerksbetrieb vor lästigen Baumängelverhandlungen. Sollte es dennoch Forderungsausfälle geben, so werden diese von den OK-Anwälten gemanagt.
Wer organisiert die Unterbringung für Handwerker aus dem Ausland?
Das hängt von unterschiedlichen, auch rechtlichen, Faktoren ab. Das Quartier wird entsprechend der jeweils individuellen Vereinbarung entweder direkt durch den Bauherrn/Auftraggeber gestellt oder von OK organisiert.
Wie erfolgt die Beschaffung von Bau- und Handwerksmaterial?
Die Materialbeschaffung wird von den jeweils beauftragten Unternehmen organisiert.
Woher kommen im Bedarfsfall benötigte Spezialwerkzeuge?
Spezialwerkzeuge werden ggf. von OK angemietet und dem Auftraggeber direkt berechnet.
Wer ist Vertragspartner des Bauherrn/Auftraggebers?
Vertragspartner ist immer der für das jeweilige Projekt vermittelte Einzelhandwerker oder Handwerksbetrieb bzw. zusammengestellte Teams. OK steuert stets die Administration.
Wie wird die Gewährleistung gehandhabt?
Üblicher Sicherheitseinbehalt bis zum Projektende, Verursacherprinzip, Betriebshaftpflicht.
Wie geht es weiter, wenn Betriebe die Anforderungen des OK-Netzwerks erfüllen?
Der Betrieb wird im OK-Netzwerk aufgenommen. Steht ein Bau- oder Sanierungsauftrag an, erhalten die dafür geeigneten Betriebe eine Anfrage von OK. Die Betriebe prüfen, ob der Auftrag in Ihre Planungen passt und werden ggf. in das Projekt einbezogen.
Entstehen für Handwerks- und Baubetriebe Kosten bei der Aufnahme ins OK Netzwerk?
Nein. Partnerbetrieben von OK entstehen erst dann Kosten, wenn OK seinen vereinbarten Anspruch für Management- und Handling-Gebühren erhebt und vom jeweiligen Leistungsentgelt abzieht, bevor es an den Partnerbetrieb ausgezahlt wird. Voraussetzung für eine vollständige Auskehrung der Lohnleistung bleibt stets, die im Vorweg erfolgte und dokumentierte Übergabe einer einwandfreien Bau- bzw. Handwerksleistung.
Sind die Handwerksunternehmen ausschließlich an das OK-Netzwerk gebunden?
Betriebe sind frei in der Wahl zusätzlicher Auftraggeber. Gleichwohl profitieren weder der Auftraggeber noch der Handwerksbetrieb von den Vorteilen der OK-Organisation. Die wirtschaftlichen Interessen des OK-Netzwerks werden durch explizite Auftrags- und Kundenschutzvereinbarungen geregelt.
Welche Versicherung benötigen Handwerker, Handwerks- und Baubetriebe unbedingt?
Alle Mitglieder des OK-Netzwerks benötigen eine Betriebshaftpflicht.

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